Befristeter Arbeitsvertrag mit eingescannter Unterschrift ungültig
Für eine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages reicht eine eingescannte Unterschrift nicht aus. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitsvertrag nur für wenige Tage geschlossen worden ist. Ein entsprechendes Urteil hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gefällt.
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