Aufwandsentschädigung für Ehrenamt nicht beitragspflichtig
Eine Stadtverordnete sollte für eine monatliche Entschädigung von 480 Euro 75 Euro an Kranken- und Pflegeversicherungs-Beiträgen zahlen. Ob sie tatsächlich der Beitragspflicht unterlieget, hat das Hessische Landessozialgericht entschieden. mehr ...
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