Zu schnell gefahren wegen Alarm: Keine mildernden Umstände
Ein Verkehrsteilnehmer hatte einen erheblichen Geschwindigkeitsverstoß begangen. Als Erklärung gab er an, wegen eines vermuteten Notfalls unkonzentriert gewesen zu sein. Ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit, darum ging es in einem Beschluss des Zweibrücker Oberlandesgerichts. mehr ...
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