Versicherungsvermittlerin haftet für Portal-Eintrag
Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine gebundene Versicherungsvermittlerin auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn sie auf einem “Business Portal” als “Versicherungsmaklerin” bezeichnet wird. Eine Urteilsanalyse von RA Björn Thorben M. Jöhnke. Der Beitrag Versicherungsvermittlerin haftet für Portal-Eintrag erschien zuerst auf experten Report.
Weiterlesen auf: experten Report