Verbindlichkeit der Feststellungen im Sachverständigenverfahren
Im Versicherungsprozess gelten Feststellungen von Sachverständigen als verbindlich, wenn sie den beruflichen Geboten der Sorgfältigkeit entsprechen. Abweichende Schadensberechnungen von weiteren Gutachtern stellen die Richtigkeit nicht in Frage. Der Beitrag Verbindlichkeit der Feststellungen im Sachverständigenverfahren erschien zuerst auf experten Report.
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