Unbezahlte Probearbeit: Arbeitslosengeld zurückgefordert
Wer Arbeitslosengeld bezieht, sollte auch eine unbezahlte Probearbeit unbedingt der Arbeitsagentur melden, sonst droht der Verlust des Arbeitslosengelds. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Az. L 11 AL 15/19).
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