Steuererklärung: Kein Verspätungszuschlag auf Kirchensteuer
Seit 2020 werden Säumniszuschläge und Verspätungszuschlag automatisiert festgesetzt. Es liegt also nicht mehr im Ermessen des Finanzamts, ob ein solcher Zuschlag zu einer Steuer erhoben wird. Das kann auch die Kirchensteuer treffen – was wiederum den Kirchen nicht gefällt. Jetzt wird Abhilfe geschaffen.
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