Produktfreigabeverfahren – Vorgaben für Vermittler
Vermittler, die bei der Entwicklung von Versicherungsprodukten Einfluss haben, gelten als Hersteller und müssen ein Produktgenehmigungsverfahren einrichten. Gelten Vermittler nicht als Hersteller, müssen sie in jedem Fall Produktvertriebsvorkehrungen treffen, erklärt Hans-Ludger Sandkühler.
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