Keine Brustkorrektur auf Kosten der Krankenkasse
Eine Frau wollte ihre unterschiedlich großen Brüste angleichen lassen. Ihr Krankenversicherer sah keine erhebliche Auffälligkeit oder psychische Belastung und lehnte ab. Über den Anspruch der Versicherten musste schließlich das Bundessozialgericht entscheiden. mehr ...
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