Ein Anlegerin investierte in ein Unternehmen, das später Bankrott ging. Für ihren Verlust machte sie den Vermittler haftbar mit dem Argument, der habe sie auf Risiken nicht ausreichend hingewiesen. Dagegen wehrte sich der Mann bis zum Bundesgerichts…
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 17.04.2024 zum Geschäftszeichen IV ZR 91/23 die Rechte der Versicherungsnehmer bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Hausratversicherung aufgrund von Einbruchdiebstählen gestärkt.
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