Amtsgericht München: Corona ist keine Naturkatastrophe
Haftet eine Reiseabbruchversicherung bei Naturkatastrophen, deckt sie nicht automatisch auch die Folgen der Corona-Pandemie ab. Dies hat das Amtsgericht München entschieden (Az.: 275 C 23753/20). Demnach sei die Pandemie keine Naturkatastrophe im herkömmlichen Sinne. Der Beitrag Amtsgericht München: Corona ist keine Naturkatastrophe erschien zuerst auf Versicherungswirtschaft-heute.
Weiterlesen auf: Versicherungswirtschaft-heute