Pauschale Verunglimpfungen haben Versicherungsvermittler nicht verdient
in Gerichtsbeschluss, wonach das Vorlesen von BU-Gesundheitsfragen unter bestimmten Umständen VVG-konform ist, ein Versicherungsmakler, der die Auffassung vertritt, dass kein zum Kundenwohl arbeitender Vermittler Gesundheitsfragen „lediglich vorlesen“ wird, ein sogenannter Verbraucherschützer, der offenbar nur unqualifizierte oder provisionsgeile Vermittler zu kennen glaubt, und Ihr ‚vt‘-Chefredakteur, der sich in einem Leserbrief und nun hier vehement gegen eine pauschale Diskreditierung der Vermittler ausspricht.
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