Versicherungsmakler dürfen Servicegebühren erheben
Das Oberlandesgericht (OLG) Bremen hat kürzlich mit einem Urteil bestätigt, dass Versicherungsmakler Servicegebühren für die Betreuung einer vermittelten Versicherung in Rechnung stellen dürfen. Hier kommen die Details zum Richterspruch des OLG.
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