Unfall nach Feierabend: Berufsgenossenschaft muss trotzdem zahlen
Ein Azubi war während einer Bildungsmaßnahme am Veranstaltungsort aus Leichtsinn auf ein Dach geklettert und dann hinabgestürzt. Ein Arbeitsunfall? Die gesetzliche Unfallversicherung wollte zunächst nicht zahlen, musste sich dann aber einem Richterspruch fügen. mehr ...
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