Quasideckung: Versicherungsmakler haftet nach erfolgloser Deckungsklage
Ein Kunde hatte seinen Makler nach einer erfolglosen Deckungsklage wegen Pflichtverletzung in Haftung genommen. Weshalb der Kunde mit seiner Haftungsklage Erfolg hatte und wie sich der Versicherungsmakler gegenüber den Ansprüchen des Kunden hätte absichern können, verrät Rechtsanwalt Jürgen Evers.
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