Private Pflegeversicherung: Keine Kündigung ohne Anschlussversicherung
Mit fadenscheinigen Gründen versuchte eine Frau, ihre Pflegeversicherung loszuwerden. So behauptete sie, ihre Unterschrift auf dem Beratungsprotokoll sei gefälscht worden. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg schob dem Ganzen einen Riegel vor. mehr ...
Weiterlesen auf: VersicherungsJournal Verlag GmbH