„Notwendige“ Reparaturkosten in der Wohngebäudeversicherung
Sind in einer Schadensklausel alle „notwendigen“ Reparaturkosten gedeckt, gelten damit auch Schäden als versichert, die in Folge der Schadensbeseitigung eintreten. Insbesondere wenn der Versicherer selbst ein Unternehmen zur Reparatur beauftragt hat. Der Beitrag „Notwendige“ Reparaturkosten in der Wohngebäudeversicherung erschien zuerst auf experten Report.
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