Nächtlicher Ausflug ins Mädchenzimmer: Arbeitsunfall oder nicht?
Ein Jugendlicher kletterte in der Jugendherberge übers Dach, um mit den mitreisenden Mädchen zu feiern. Der Ausflug endete für ihn im Krankenhaus. Vor Gericht ging es später um die Frage, ob die leichtsinnige Kletterpartie von der Gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt war.
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