Keine Tricks zur Rückabwicklung einer Lebensversicherung
Eine Versicherte hatte nach einer Änderungsvereinbarung und dem späteren Erhalt des Rückkaufswerts gefordert, dass ihr Vertrag rückabgewickelt wird. Dies hielt der Lebensversicherer für unbegründet. Der Fall landete vor dem Karlsruher Oberlandesgericht. mehr ...
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