Fugenurteil des BGH: Haftungsfalle oder Akquisemöglichkeit?
Undichte Fugen in der Dusche können hohe Schaden verursachen – zahlen muss die Wohngebäudeversicherung hierfür jedoch nicht, entschied jüngst der BGH. Warum das Urteil für Makler Chance und Risiko zugleich ist, erklärt nun Rechtsanwalt Stephan Michaelis.
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