Ewiges Widerrufsrecht: Kundin scheitert gegen privaten Krankenversicherer
Eine Kundin wollte ihre private Pflegepflichtversicherung rückabwickeln lassen, weil sie unter anderem nicht ordentlich über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt worden sei. Warum dies nicht möglich ist, führte ihr letztlich das Landessozialgericht Stuttgart vor Augen.
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