Die verschollene E-Mail: Wer die Beweislast trägt
Ein Beschäftigter sollte seinem Chef ein Darlehen in Höhe von 60.000 Euro zurückzahlen. Weil er in diesem Zusammenhang eine E-Mail seines Arbeitgebers nicht erhalten hatte und ihm deshalb das Geld nicht überlassen wollte, zog er vor das Kölner Landesarbeitsgericht. mehr ...
Weiterlesen auf: VersicherungsJournal Verlag GmbH