Auf Frühstart vor roter Ampel folgt nicht immer die Höchststrafe
Bei einem sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoß wird in der Regel eine erhöhte Geldbuße sowie ein Fahrverbot verhängt. In gewissen Fällen kann der Verkehrssünder aber auch mit weniger davonkommen. Dies zeigt eine Entscheidung des Bayerischen Oberlandesgerichts. mehr ...
Weiterlesen auf: VersicherungsJournal Verlag GmbH