Widerruf einer privaten Krankenversicherung erfolglos
Ein Versicherungsnehmer versuchte, bei seinem früheren privaten Krankenversicherer den Widerrufsjoker zu ziehen: Er forderte Beitrag plus Zins zurück, da er nicht ausreichend über sein Widerrufsrecht aufgeklärt worden sei. Erfolg hatte er damit nicht: Er war im Antrag auf Versicherungsschutz auf das Widerrufsrecht hingewiesen worden, der Vertrag begann nur drei Tage nach Antragstellung. Hier liege eine konkludente Zustimmung vor, bei der es nicht darauf ankomme, in jeder Hinsicht ordnungsgemäß ... weiterlesen
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