Wann ein Hausverkäufer für versteckte Mängel haftet
Ein Ehepaar hatte sich ein Wohnhaus gekauft und später eine mangelhafte Dämmung des Daches festgestellt. Der ehemalige Besitzer hielt seine Schadenersatz-Forderung für unbegründet, weil ihm selbst als früherer Bewohner des Gebäudes keine Probleme aufgefallen waren. Daraufhin zogen die Käufer vor Gericht. mehr ...
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