Kunde trägt keine Schuld, wenn sich Radmuttern lösen
Wer nach einem Radwechsel später nicht wie empfohlen die Radmuttern kontrolliert, trägt keine Mitschuld, sollte es deshalb zu einem Unfall kommen. So urteilte das Oberste Landgericht München. Den Hinweis auf die Radmutterkontrolle sollten sich die Kfz-Werkstätten dennoch nicht sparen, rät der ZDK.
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