Der Fiskus erbt nur im Notfall
Für den Fall, dass ein Mensch verstirbt, der keine ermittelbaren Erben hinterlässt, erbt der Staat. Dieser ist jedoch lediglich Noterbe. Sobald erbberechtigte Abkömmlinge des Erblassers vorhanden sind, kommt eine Fiskuserbschaft nicht in Betracht. Dies hat das OLG Braunschweig jüngst klargestellt.
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