BGH zur Betriebsschließungsversicherung: Kein Geld für Corona-Lockdown
Ein Gastwirt bekommt keine Entschädigung aus seiner Betriebsschließungsversicherung für den Lockdown im Frühjahr 2020. Covid-19 sei in den AGB nicht explizit genannt – und damit auch kein Versicherungsfall, so der BGH.
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