Rechtsschutzversicherung: Argument "Vorvertraglichkeit" entschärft
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 3. Juli 2019 den Zeitpunkt des Schadeneintritts im Rechtsschutzversicherungsfall definiert und damit die Rechtslage klargestellt. Mehr und mehr Rechtsschutzversicherer passen nun §4 ihrer Allgemeinen Versicherungsbedingungen (ARB) an – zum Vorteil für die Verbraucher. Welche Bedeutung das Urteil durch die zeitliche Festlegung des Schadeneintritts für Rechtsschutzversicherer und deren Versicherte hat und welche Konsequenzen sich daraus für ... weiterlesen
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