OLG Rostock zur Betriebsschließung wegen Corona: Kein Geld für ersten Lockdown 2020
Drei touristische Betriebe verlangten wegen der coronabedingten Schließung im Frühjahr 2020 Geld von ihren Versicherungen. Damals tauchte Covid19 aber noch nicht im IfSG auf – und deshalb liegt laut OLG kein Versicherungsfall vor.
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