Kfz-Diebstahl - Vermutung zugunsten eines redlichen Versicherungsnehmers
Ein Versicherer, der pauschal behauptet, wegen einer unzureichenden Anzeige eines Schadenfalles keine eigenen ausreichenden Erkenntnismöglichkeiten gehabt zu haben, kann in der Regel nicht aus diesem Grund seine Leistungspflicht verneinen. Das geht aus einem Beschluss des OLG Dresden vom 07.12.2020 - 4 U 1691/20 hervor.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - VersicherungsPraxis24