Der Versicherungsmaklervertrag
Der Versicherungsmaklervertrag stellt die Grundlage der Vertragsbeziehung zwischen einem Versicherungsmakler und einem Versicherungsnehmer. Durch den Abschluss des Versicherungsmaklervertrages tritt der Versicherungsmakler in die Stellung als Sachwalter für den Versicherungsnehmer ein (vgl. BGH: Versicherungsmakler ist treuhändischer Sachwalter des Versicherungsnehmers). Neben dem Versicherungsnehmer kann ein solcher Versicherungsmaklervertrag auch Schutzwirkungen zugunsten Dritter entfalten (siehe hierzu Versicherungsmaklervertrag mit Schutzwirkung […] Der Beitrag Der Versicherungsmaklervertrag erschien zuerst auf finanzwelt.
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