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bAV: Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss und strafrechtliche und finanzielle Konsequenzen bei Pflichtverletzung

Ab dem 1. Januar 2022 besteht für Arbeitgeber mit versicherungsförmiger bAV eine Zuschusspflicht für Entgeltumwandlungen von 15 Prozent, soweit sie dadurch Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Diese Verpflichtung gilt für alle vor 2019 eingerichteten Versorgungen. Doch was passiert, wenn diese Verpflichtung ignoriert wird? Welche Folgen es hat, wenn Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nachkommen, erklärt Longial Geschäftsführer Michael Hoppstädter. The post bAV: Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss und strafrechtliche und finanzielle Konsequenzen bei Pflichtverletzung appeared first on Finanznachrichten auf Cash.Online.

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