Arbeitgeber stolpert über unzureichende Formulierung in bAV-Regelung
Die Gestaltung einer Versorgungsordnung zur betrieblichen Altersversorgung sollte wohl bedacht sein. Ansonsten stehen Unternehmen auf einmal vor unerwünschten Verpflichtungen. Das belegt ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts. mehr ...
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