Anprall eines Verkaufswagens: Vollkasko - Unfallschaden oder Betriebsschaden?
Bleibt ein Verkaufswagen beim Vorbeifahren an einer Hausecke hängen, nachdem sich die seitliche Verkaufsklappe geöffnet hat, handelt es sich um ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis im Sinne der Vollkaskoversicherung. Das geht aus einem Urteil des OLG Karlsruhe vom 01.06.2021 - 9 U 54/19 hervor.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - VersicherungsPraxis24