Wohngebäudeversicherung: Zur Reichweite von "notwendigen" Reparaturkosten
Sind in einer Wohngebäudeversicherung alle "notwendigen" Reparaturkosten als gedeckt bezeichnet, gelten damit auch Schäden als versichert, die infolge der Schadenbeseitigung eintreten. Das gilt insbesondere, wenn der Versicherer selbst ein Unternehmen mit der Reparatur beauftragt hat. Das folgt aus einem Urteil des OLG Brandenburg vom 28.04.2021 - 11 U 186/20.
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