Wann Handelsvertreter für Büroboni Umsatzsteuer zahlen müssen
Unter bestimmten Bedingungen ist der Büro- und Organisationsbonus von der Umsatzsteuer befreit. Das trifft allerdings nur zu, wenn die Zahlung an den Vertriebserfolg einzelner Vermittlungsgeschäfte gekoppelt ist – organisatorische Tätigkeiten für Dritte hingegen sind nicht befreit. Versicherungsbote stellt ein aktuelles Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vor und erklärt, worauf es ankommt. weiterlesen
Weiterlesen auf: Versicherungsbote Verlag UG (haftungsbeschränkt)