Unverschuldete Anzeigepflicht-Verletzung: Versicherer muss Jahre später noch zahlen
Hat ein Versicherungsnehmer vom Eintritt eines Versicherungsfalls Kenntnis erlangt, muss er den Versicherungsfall unverzüglich anzeigen. Ansonsten kann er den Leistungsanspruch verlieren. Dass aber bei unverschuldeter Pflichtverletzung ein Versicherer mitunter dennoch auch Jahre später noch rückwirkend leisten muss, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main (Az. 7 U 36/19). weiterlesen
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