Umknicken beim Spaziergang - Greift die Unfallversicherung?
Knickt eine Spaziergängerin ohne äußere Einwirkung um und zieht sie sich dabei Verletzungen zu, ist dies kein Fall für eine private Unfallversicherung. Das hat das Thüringer OLG mit Beschluss vom 15.02.2021 - 4 U 906/20 entschieden.
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