OLG Frankfurt: Autokäufer kann Kredit rückabwickeln

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OLG Frankfurt: Autokäufer kann Kredit rückabwickeln

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschied am 21. September 2021, dass ein Autokäufer nach Widerruf seines Kredites von der Bank 7.736,70 Euro zurückerhält und von weiteren Zahlungen an die Bank befreit ist, wobei er das Auto an die Bank zurückgeben muss (Aktenzeichen 23 U 44/19). Die Revision gegen dieses Urteil wurde nicht zugelassen.

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