Makler haften auch ohne Mandat und Vollmacht
Sobald ein Makler Kerntätigkeiten seines Geschäfts beginnt, begibt er sich auch in die Haftungspflicht für Falschberatung. Das zeigt ein Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden: Eine Maklervollmacht oder eine Unterschrift sind hierfür nicht nötig. weiterlesen
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