Kein Überschwemmungsschaden? Wenn starker Regen den Keller flutet
Bei einem Starkregenereignis war der Keller eines Wohngebäudes überflutet worden. Obwohl Schäden durch Starkregen mitversichert waren, wollte der Gebäudeversicherer der betroffenen Besitzerin nicht zahlen. Sie zog daher vor Gericht. mehr ...
Weiterlesen auf: VersicherungsJournal Verlag GmbH