Kein Schadenersatz für Abeitnehmer nach freiwilliger Grippeschutzimpfung
Unterbreitet ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Impfangebot, zu dessen Annahme der Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, hat dieser für etwaige gesundheitliche Folgen aus der Impfung keinen Entschädigungsanspruch gegen die Berufsgenossenschaft. Das hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 06.09.2021 - L 2 U 159/20 entschieden.
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