Explosion einer Autobatterie - Haftet der Kfz-Haftpflichtversicherer?
Kommt es im Rahmen einer Starthilfe durch die Explosion der Autobatterie des liegengebliebenen Fahrzeuges zu einem Personenschaden, begründet dies einen Anspruch des Geschädigten auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld gegenüber dem Kfz-Haftpflichtversicherer des Fahrzeugbesitzers. Das geht aus einem Beschluss des OLG Dresden vom 19.07.2021 - 4 W 475/21 hervor.
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