Check24: Girokonto-Vergleich war mangelhaft
Das Girokonto-Vergleichsportal von Check24 war wegen mangelhafter Marktabdeckung unzulässig. Das hat das Landgericht München entschieden. Die Richter bemängelten die Anzahl der Anbieter. Zudem seien viele Banken nur mit einem einzigen Kontomodell vertreten gewesen. weiterlesen
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