BU-Versicherung: Müssen vermeintlich temporäre Beschwerden angegeben werden?
Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) müssen auch vermeintlich vorübergehende Beschwerden angegeben werden. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 16.07.2021 - 11 O 4279/20 klargestellt.
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