BU: Nachprüfung bei Vorliegen unheilbarer Krankheiten?
Unter welchen Umständen das Nachprüfungsrecht des Versicherers bei unheilbaren Erkrankungen eingeschränkt sein kann und warum ein Versicherter dennoch keinen Feststellungsanspruch auf Nichtbestehen eines Nachprüfungsrechts hat, macht ein zehn Jahre altes, aber immer noch aktuelles Urteil des OLG Bremen deutlich. Erläutert wird die Entscheidung von Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke.
Weiterlesen auf: AssCompact