BGH: Undichte Fuge ist kein versicherter Leitungswasserschaden
Ist eine Dusche als funktionale Einrichtung zu werten? Von der Beantwortung dieser Frage hängt ab, ob auch undichte Fugen neben der Duschwanne als versicherter Leitungswasserschaden gelten. Der BGH fällte nun ein Urteil.
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