Berufsunfähigkeit: Schornsteinfeger mit Höhenangst
Das Landgericht Leipzig hatte sich mit der Frage zu befassen, ob dem Versicherungsnehmer, der als Schornsteinfeger tätig war, auch dann ein Leistungsanspruch gegen den Versicherer zusteht, wenn er keine hinreichenden Tatsachen dazu vorgetragen hat, bis wann die behauptete Höhenangst seine Leistungsfähigkeit noch nicht beeinträchtigt hat. Gastbeitrag von Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke, Jöhnke & Reichow The post Berufsunfähigkeit: Schornsteinfeger mit Höhenangst appeared first on Finanznachrichten auf Cash.Online.
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