BAG: Keine Altersdiskriminierung wegen Altersgrenze in BAV
Schließt eine Versorgungsregelung zur betrieblichen Altersversorgung Beschäftigte, die bei Beginn des Arbeitsverhältnisses das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben, von Leistungen aus, stellt eine derartige Höchstaltersgrenze weder eine ungerechtfertigte Benachteiligung wegen des Alters noch wegen des weiblichen Geschlechts dar. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 21.09.2021 - 3 AZR 147/21 entschieden.
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